Seit 1903 vertreten wir die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie in Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf, Buckow oder anderswo haben. Mit aktuell rund 3.000 Mitgliedern sind wir der größte Eigentümerverein in Berlin.
Kostenlose Beratung durch Immobilienfachleute, Steuerberater, Anwälte, Architekten und mehr
Unsere Experten beraten Sie von Eigentümer zu Eigentümer, aus der Praxis für die Praxis. Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade: Diese Leistungen können unsere Mitglieder meist kostenlos bzw. zu sehr günstigen Konditionen beanspruchen. Wenn Sie möchten auch im ganz persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Lichtenrade.
Im Gemeinschaftshaus Lichtenrade, Wolfgang-Krueger-Saal (Lichtenrader Damm 212 Ecke Barnetstraße 11)
Vor 120 Jahren, im Jahr 1903, wurde unser Verein gegründet. Anlässlich dieses Jubiläums laden wir unsere Mitglieder zu einem Geburtstags-Empfang ein.
Bei einem kleinen Imbiss, Getränken und musikalischer Unterhaltung freuen wir uns auf Ihr Kommen und gute Gespräche mit Mitgliedern, Freunden und Gästen aus Politik und Verwaltung.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre verbindliche Anmeldung auf der Geschäftsstelle bis zum 9. Oktober 2023.
Die Verbraucherzentrale veranstaltet Infoabende rund um verschiedene Aspekte beim Thema Energie. Am 18., 19. und 20. September 2023 finden von 15:00 bis 17:00 Uhr Veranstaltungen in Rudow statt. Hier sind noch Plätze frei.
Am 9., 10. und 11. Oktober 2023 zwischen 17:00 und 19:00 Uhr finden Infoabende zu den gleichen Themen in Lichtenrade (Alte Mälzerei) statt.
Weitere Informationen und Anmeldung hier
Am 15. Juni 2023 wurde der neue Berliner Mietspiegel veröffentlicht.
Den Abfrageservice, Download der Broschüre sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Die gedruckte Broschüre sowie die neuen Mieterhöhungsformulare des Grundeigentumverlages sind in Kürze auf unserer Geschäftsstelle erhältlich.
Die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie hier.
Wir haben uns beim Kurznachrichtendienst Twitter angemeldet. Hier haben wir die Möglichkeit, unsere Meinung auch überregional z.B. in die Politik oder zu anderen Verbänden und natürlich auch zu unseren Mitgliedern zu tragen.
Folgen Sie uns unter @grundeigentuemerverein.
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2023 stehen online zum Abruf bereit.
Der Abruf der Bodenrichtwerte ist kostenfrei. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin - Bodenrichtwerte abrufen.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2023
Urteile vom 12. Juli 2023 - VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22
Der unter anderem für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt der Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach den Vorschriften zur sogenannten Mietpreisbremse (§ 556g Abs. 3 BGB) verjährt.
Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:
In allen vier Verfahren macht die Klägerin, eine in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, aus abgetretenem Recht Ansprüche von Mietern, deren Wohnungen gemäß der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegen, wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zur Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB) gegen die beklagten Vermieter geltend.
Sie verlangt gemäß § 556g Abs. 3 BGB die Erteilung von Auskunft über verschiedene für die Berechnung der zulässigen Miethöhe nach den §§ 556d ff. BGB maßgebliche Umstände, gemäß § 556g Abs. 1 Satz 3 BGB die Rückzahlung ihrer Ansicht nach überzahlter Miete und als Schadensersatz die Zahlung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Die Beklagten berufen sich unter anderem auf Verjährung des Auskunftsanspruchs (§ 214 Abs. 1 BGB).
... unsere Mitglieder finden das Urteil im Mitgliederbereich unter "Archiv Gerichtsurteile"
Haben Sie auf unserer Homepage gefunden was Sie suchen? Vielleicht haben Sie noch Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Schreiben Sie uns einfach eine Mail, wir melden uns kurzfristig.
Unsere Mitglieder erhalten monatlich unsere Vereinszeitung mit den neuesten Immobilien-News. Gerne können Sie die drei nächsten Ausgaben unverbindlich und kostenlos Probelesen. Fordern Sie hier ihre Exemplare an, wir senden Ihnen dann das Magazin digital als PDF zu.
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an info@hwgv-lichtenrade.de oder verwenden Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.
Folgen Sie einfach dem untenstehenden Link zum Formular.
Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade e.V.
Rehagener Str. 34
12307 Berlin Lichtenrade
Telefon: (030) 744 88 72
Fax: (030) 744 02 18