Seit 1903 vertreten wir die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie in Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf, Buckow oder anderswo haben. Mit aktuell rund 3.000 Mitgliedern sind wir der größte Eigentümerverein in Berlin.
Kostenlose Beratung durch Immobilienfachleute, Steuerberater, Anwälte, Architekten und mehr
Unsere Experten beraten Sie von Eigentümer zu Eigentümer, aus der Praxis für die Praxis. Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade: Diese Leistungen können unsere Mitglieder meist kostenlos bzw. zu sehr günstigen Konditionen beanspruchen. Wenn Sie möchten auch im ganz persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Lichtenrade.
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, welches verschiedene Gesetze und Verordnungen (so auch die Energieeinsparverordnung) zusammenfasst und zahlreiche neue Regelungen für Gebäude beinhaltet.
Der § 72 regelt, dass Heizungsanlagen älter als 30 Jahre in der Regel nicht mehr betrieben werden dürfen. Diese Vorschrift gab es auch bisher schon in der Energieeinsparverordnung. Neu hinzugekommen ist ein grundsätzliches Verbot, ab 2026 Ölheizungen einzubauen. Auch hier gibt es diverse Ausnahmen, deren Anwendung im Einzelfall zu prüfen ist.
In § 73 gibt es eine Ausnahmeregelung für selbstnutzende Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die es auch bisher schon gab.
Den Gesetzestext im Wortlaut finden Sie in der Januar-Ausgabe unserer Vereinszeitung, die Mitglieder monatlich per Post oder per Mail erhalten. Gern beraten wir unsere Mitglieder zum Thema Heizungsanlagen.
Die bisherige Praxis, wonach sich der Makler zwar vom Verkäufer beauftragen, sich aber vom Käufer bezahlen lässt, gehört seit dem 23. Dezember 2020 der Vergangenheit an. Seitdem muss grundsätzlich stets eine Innenprovision vereinbart werden, um mit dem Käufer eine Provision vereinbaren zu können, wobei diese deckungsgleich mit der des Verkäufers sein muss. Wird mit dem Käufer keine eigene Provisionsvereinbarung getroffen, so kann sich der Käufer nur mit maximal 50 Prozent an der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision beteiligen.
Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:
... lesen Sie in der Januar-Ausgabe unserer Vereinszeitung. Mitglieder finden diese auch in unserem Mitgliederbereich. Zugang über den grünen Login-Button auf der Startseite.
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Unsere Mitglieder erhalten monatlich unsere Vereinszeitung mit den neuesten Immobilien-News. Gerne können Sie die drei nächsten Ausgaben unverbindlich und kostenlos Probelesen. Fordern Sie hier ihre Exemplare an, wir senden Ihnen dann das Magazin digital als PDF zu.
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Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade e.V.
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