Seit 1903 vertreten wir die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie in Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf, Buckow oder anderswo haben. Mit aktuell rund 3.000 Mitgliedern sind wir der größte Eigentümerverein in Berlin.
Kostenlose Beratung durch Immobilienfachleute, Steuerberater, Anwälte, Architekten und mehr
Unsere Experten beraten Sie von Eigentümer zu Eigentümer, aus der Praxis für die Praxis. Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade: Diese Leistungen können unsere Mitglieder meist kostenlos bzw. zu sehr günstigen Konditionen beanspruchen. Wenn Sie möchten auch im ganz persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Lichtenrade.
Ab Montag, dem 15. August 2022 sind wir zu den üblichen Sprechzeiten wieder gern für Sie da.
Wir wünschen erholsame und gesunde Sommerwochen.
Am 17. September 2022 findet der World Cleanup Day statt, die größte Bottom-Up-Bürgerbewegung der Welt zur Beseitigung von Umweltverschmutzung und Plastikmüll. Jährlich säubern so Millionen von Mitmachenden in über 190 Ländern Straßen, Parks, Strände, Wälder, Flüsse, Ufer und die Meere von achtlos beseitigtem Abfall und Plastikmüll.
Egal, ob Stadt, Gemeinde, Unternehmen, Initiativen, Vereine oder Privatpersonen – gemeinsam können wir die Welt sauberer machen!
Weitere Informationen und eigene Aktion anmelden hier.
Wir treffen uns am 17. September 2022, 10:00 Uhr, an den Hochbeeten vor Netto (Bahnhofstraße ggü. Woolworth). Helfende Hände sind herzlich willkommen!
Wir haben uns beim Kurznachrichtendienst Twitter angemeldet. Hier haben wir die Möglichkeit, unsere Meinung auch überregional z.B. in die Politik oder zu anderen Verbänden und natürlich auch zu unseren Mitgliedern zu tragen.
Folgen Sie uns unter @grundeigentuemerverein.
Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2022 stehen online zum Abruf bereit.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Rahmen der Grundsteuererklärung den Bodenrichtwert benötigen, sollten jedoch unbedingt vor dem Abruf des für ihr Grundstück zugehörigen Bodenrichtwertes die von der Geschäftsstelle vorbereitete Benutzeranleitung lesen.
Der Abruf der Bodenrichtwerte ist kostenfrei. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin - Bodenrichtwerte abrufen.
Einer unserer Steuerberater hat seine ehrenamtliche Beratertätigkeit für den Verein beendet. Wir suchen eine/n Nachfolger/Nachfolgerin für ca. 5 Beratungstermine pro Jahr. Bitte auf der Geschäftsstelle melden.
Bei www.change.org läuft derzeit eine Petition zum Lichtenrader Dorfteich. Der Dorfteich Lichtenrade ist einer der wichtigsten Erholungsorte für Mensch und Tier in unserem Ortsteil. Die Uferbereiche des Dorfteiches sind allerdings in großen Teilen sanierungsbedürftig. Die Uferbefestigung muss fachgerecht erneuert werden. Außerdem muss der Teich entschlammt und das Wassermanagement überprüft werden.
Hier können Sie die Petition unterschreiben.
Seit 24. Januar 2022 ist der Bahnübergang (BÜ) „Buckower Chaussee“ für den Kfz-Verkehr gesperrt. Die bereits eröffnete neue Straßenunterführung „Säntisstraße“ dient den Verkehrsteilnehmern als Umleitung. Für Busse, Fußgänger und Radfahrer bleibt der BÜ bis Dezember 2022 weiterhin passierbar.
Weitere Informationen im BauInfoPortal der Deutschen Bahn.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21. Juli 2022
Urteile vom 20. Juli 2022 – VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21
Der Bundesgerichtshof hat sich gestern mit den formellen Anforderungen an Mieterhöhungsklärungen nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen befasst. Es handelt sich um drei von einer Vielzahl beim VIII. Zivilsenat anhängiger Verfahren, mit denen Mieter verschiedener Wohnungen in Bremen gegen Mieterhöhungen der beklagten Vermieterin vorgehen.
Sachverhalt:
In sämtlichen Verfahren sind die Kläger jeweils Mieter von Wohnungen der Beklagten in Bremen. Diese erhöhte infolge von Modernisierungen der betreffenden Wohnungen sowie der Gebäude, in denen sich die Wohnungen befinden, die monatlich zu zahlende Grundmiete. Den Mieterhöhungsschreiben war jeweils eine als "Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung" bezeichnete Anlage beigefügt. Diese enthielt unter anderem Angaben zu den einzelnen Modernisierungsmaßnahmen, die hierfür jeweils angefallenen Gesamtkosten, den jeweils nach Abzug der Instandhaltungskosten verbleibenden umlagefähigen Modernisierungskostenanteil sowie die sich daraus ergebende Berechnung der jeweiligen Mieterhöhung. Die Kläger halten die Mieterhöhungserklärungen bereits aus formellen Gründen für unwirksam. Sie begehren mit ihren Klagen die Feststellung, dass der Beklagten ein Anspruch auf Zahlung der erhöhten Miete nicht zustehe, und zum Teil zusätzlich die Rückzahlung ihrer Ansicht nach überzahlter Mieten.
... unsere Mitglieder finden die Urteile im Mitgliederbereich unter "Archiv Gerichtsurteile"
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2022
Urteil vom 23. Juni 2022 - V ZR 23/21
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinem heute verkündeten Urteil mit der Frage befasst, ob die Regelung in § 16a Abs. 1 des Nachbargesetzes des Landes Berlin (NachbarG BIn), die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von
Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Sachverhalt:
Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Berlin. Das auf dem Grundstück der Beklagten stehende Gebäude ist ca. 7, 5 m niedriger als das Gebäude der Klägerin. Diese will Im Rahmen einer Fassadensanierung den seit 1906 nicht mehr sanierten grenzständigen Giebel ihres Gebäudes mit einer 16 cm starken mineralischen Dämmung versehen und in diesem Umfang über die Grenze zum Grundstück der Beklagten hinüberbauen.
... unsere Mitglieder finden das Urteil im Mitgliederbereich unter "Archiv Gerichtsurteile"
BetrKV §§ 1, 2 Nr. 17
Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV, sondern - da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind - um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen.
BGH, Urteil vom 11. Mai 2022 - VIII ZR 379/20 - LG Köln
AG Bergheim
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Unsere Mitglieder erhalten monatlich unsere Vereinszeitung mit den neuesten Immobilien-News. Gerne können Sie die drei nächsten Ausgaben unverbindlich und kostenlos Probelesen. Fordern Sie hier ihre Exemplare an, wir senden Ihnen dann das Magazin digital als PDF zu.
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an info@hwgv-lichtenrade.de oder verwenden Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.
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Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade e.V.
Rehagener Str. 34
12307 Berlin Lichtenrade
Telefon: (030) 744 88 72
Fax: (030) 744 02 18