Willkommen beim Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade.
Ihr Interessenvertreter für Vermieter, Haus‑, Wohnungs- und Grundeigentümer.
Seit 1903 vertreten wir die Interessen von Haus‑, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie in Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf, Buckow oder anderswo haben. Mit aktuell rund 3.000 Mitgliedern sind wir der größte Eigentümerverein in Berlin.
Kostenlose Beratung durch Immobilienfachleute, Steuerberater, Anwälte, Architekten und mehr
Unsere Experten beraten Sie von Eigentümer zu Eigentümer, aus der Praxis für die Praxis. Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade: Diese Leistungen können unsere Mitglieder meist kostenlos bzw. zu sehr günstigen Konditionen beanspruchen. Wenn Sie möchten auch im ganz persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Lichtenrade.
Kunst trifft Wein 1. bis 3. Mai 2026 – rund um den Dorfteich in Lichtenrade
Vom 1. bis 3. Mai 2026 lädt der jährliche Weinfrühling rund um den idyllischen Dorfteich in Lichtenrade wieder zu einem genussvollen Wochenende mit Kunst, Wein, Kulinarik und lebendiger Live-Musik ein. Winzerinnen und Winzer, Weinkenner, Künstlerinnen und Künstler sowie neugierige Gäste haben hier reichlich Zeit, die Weine des vergangenen Jahrgangs zu verkosten, handgemachtes Kunsthandwerk zu entdecken oder selbst kreativ zu werden. Die Organisatoren und rund 100 Ausstellende investieren viel Zeit, Herzblut und Engagement, um diesen besonderen Ort für Begegnungen zu schaffen.
BGH vom 24. April 2026 – Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2026
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.
Sachverhalt:
Der Kläger ist Mitglied der beklagten GdWE. Mehrere Balkone des Gebäudes sind sanierungsbedürftig. Es droht die Ablösung und der Absturz von Betonteilen; die darunter liegende Grünfläche ist gesperrt worden. Nach der Teilungserklärung hat jeder Wohnungseigentümer unter anderem die Balkone auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen. Auf einer Eigentümerversammlung wurde über drei von einem Sachverständigen ausgearbeitete Sanierungsvarianten (A, B, C) abgestimmt. Keine der Varianten fand eine Mehrheit.
Berlin-Brandenburger-Bauernmarkt auf dem Marktplatz der Alten Mälzerei: ab 15. Mai 2026, freitags 12:00 bis 18:00 Uhr
Die B‑B-M Veranstaltungs- und Service GmbH lädt ein zur Neueröffnung des Berlin-Brandenburger-Bauermarktes auf dem Marktplatz der Alten Mälzerei in Lichtenrade. Immer freitags zwischen 12:00 und 18:00 Uhr.
Obst/Gemüse/Fisch/Wild/Bäckerein/Feinkost/Käse/Honig/Eier und vieles mehr.
BGH vom 27. März 2026 – Keine allgemeine Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einholung von Vergleichsangeboten
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2026
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht allgemein verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Damit hat der Bundesgerichtshof der langjährigen gerichtlichen Praxis, Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen allein wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig zu erklären, eine Absage erteilt. Ob eine entsprechende Beschlussfassung hinsichtlich der vorliegenden Informationen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab; dazu enthält die Entscheidung nähere Vorgaben.
BGH vom 29. Januar 2026 – Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer Mietinteressentin aus ethnischen Gründen
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2026
Der unter anderem für Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Immobilienmakler, der eine Mietinteressentin bei der Wohnungssuche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt hat, auf Schadensersatz haftet.
Sachverhalt:
Der Beklagte betreibt ein Maklerbüro. Im November 2022 bewarb sich die Klägerin unter Nennung ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens mehrfach per Internetformular um einen Besichtigungstermin für eine der von dem Beklagten vermakelten Wohnungen. Auf sämtliche Anfragen erhielt die Klägerin eine Absage. Weitere von der Klägerin selbst oder auf ihre Veranlassung hin getätigte Besichtigungsanfragen unter ausländisch klingenden Namen blieben ebenfalls ohne Erfolg. Von der Klägerin initiierte Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Berufstätigkeit und Haushaltsgröße unter den Namen “Schneider”, “Schmidt” und “Spieß” hatten hingegen Erfolg und führten jeweils zum Angebot eines Besichtigungstermins.
Die Klägerin meint, sie habe allein wegen ihrer ethnischen Herkunft keinen Besichtigungstermin erhalten und macht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend. Sie nimmt den Beklagten auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung sowie auf Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
- Telefon-Kontakt
(030) 744 88 72
Beratungszeiten Geschäftsstelle:
Montag
von 17 – 19 Uhr
Mittwoch
von 9 – 12 Uhr
Freitag
von 16 – 18 Uhr
- Vorteile für Mitglieder
- Lichtenrade wird 650
- Kostenlose Immobilien-News
Haben Sie auf unserer Homepage gefunden was Sie suchen? Vielleicht haben Sie noch Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Schreiben Sie uns einfach eine Mail (info@hwgv-lichtenrade.de), wir melden uns kurzfristig. Unsere Mitglieder erhalten monatlich unser EIGENTÜMER MAGAZIN mit den neuesten Immobilien-News. Gerne können Sie die drei nächsten Ausgaben unverbindlich und kostenlos Probelesen. Fordern Sie hier ihre Exemplare an, wir senden Ihnen dann das Magazin digital als PDF zu.
- Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@hwgv-lichtenrade.de oder verwenden Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.
Grundeigentümerverein
Berlin-Lichtenrade e.V.
Rehagener Str. 34
12307 Berlin Lichtenrade
Telefon: (030) 744 88 72
Fax: (030) 744 02 18