Willkommen beim Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade.
Ihr Interessenvertreter für Vermieter, Haus‑, Wohnungs- und Grundeigentümer.
Seit 1903 vertreten wir die Interessen von Haus‑, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie in Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf, Buckow oder anderswo haben. Mit aktuell rund 3.000 Mitgliedern sind wir der größte Eigentümerverein in Berlin.
Kostenlose Beratung durch Immobilienfachleute, Steuerberater, Anwälte, Architekten und mehr
Unsere Experten beraten Sie von Eigentümer zu Eigentümer, aus der Praxis für die Praxis. Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade: Diese Leistungen können unsere Mitglieder meist kostenlos bzw. zu sehr günstigen Konditionen beanspruchen. Wenn Sie möchten auch im ganz persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Lichtenrade.
BGH vom 17. Juli 2026 – Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Urteil vom 17. Juli 2026 – V ZR 162/25
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann.
Sachverhalt:
Die Kläger sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Auf einer Eigentümerversammlung vom 14. Dezember 2023 beantragten sie, ihnen den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem zu ihrer Wohnung gehörenden Balkon zu gestatten. Dieser Beschlussantrag fand keine Mehrheit.
BGH-Urteil vom 21. Mai 2026 – keine Provision für Wohnungsvermittlung bei gleichzeitiger Verwaltung
WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2
Einem Wohnungsvermittler steht weder gegen den Mieter noch gegen den Vermieter eine Provision zu, wenn ein Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen wird, deren Verwalter er ist.
BGH, Urteil vom 21. Mai 2026 – I ZR 224/25 – OLG Düsseldorf
LG Krefeld
Berliner Mietspiegel 2026 wurde am 28. Mai 2026 veröffentlicht
Am 28. Mai 2026 wurde der neue Berliner Mietspiegel veröffentlicht.
Den Abfrageservice, Download der Broschüre sowie weitere Informationen finden Sie …
Einwohnerantrag: Lichtenrade hat genug – Bahnhofstraße zügig fertig bauen! Einwohnerantrag wird in BVV beraten am 23.09.2026 ab 17:00 Uhr
Am 17. Juni 2026 hat der Vorstand des Vereins den Einwohnerantrag an den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg, Herrn Stefan Böltes, übergeben, der für das weitere Verfahren zuständig ist. Am 23. September 2026 wird unser Einwohnerantrag zur Lichtenrader Bahnhofstraße auf der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beraten. Die Sitzung findet ab 17:00 Uhr im BVV-Saal im Rathaus Schöneberg statt. Die Sitzung ist öffentlich, so dass alle Bürgerinnen und Bürger als Zuschauer teilnehmen können. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Hintergrund: Seit dem Sommer 2020 wird in der Lichtenrader Bahnhofstraße gebaut: zunächst die Eisenbahnunterführung unter der Dresdner Bahn, seit Sommer 2022 auch der lange geplante Umbau vom Lichtenrader Damm bis zur Steinstraße.
Die Bauarbeiten führen zu erheblichen Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende sowie den öffentlichen Verkehr. Insbesondere sind folgende Probleme zu verzeichnen:
Einschränkungen der Erreichbarkeit von Geschäften und Dienstleistungen
Umsatzeinbußen für ansässige Unternehmen
Verkehrsbehinderungen und Umleitungen mit erhöhter Belastung angrenzender Straßen
Verminderte Aufenthaltsqualität und Sicherheitsbedenken für Fußgängerinnen und Fußgänger
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer schnellstmöglichen Fertigstellung der Maßnahmen.
BGH vom 24. April 2026 – Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2026
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.
Sachverhalt:
Der Kläger ist Mitglied der beklagten GdWE. Mehrere Balkone des Gebäudes sind sanierungsbedürftig. Es droht die Ablösung und der Absturz von Betonteilen; die darunter liegende Grünfläche ist gesperrt worden. Nach der Teilungserklärung hat jeder Wohnungseigentümer unter anderem die Balkone auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen. Auf einer Eigentümerversammlung wurde über drei von einem Sachverständigen ausgearbeitete Sanierungsvarianten (A, B, C) abgestimmt. Keine der Varianten fand eine Mehrheit.
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(030) 744 88 72
Beratungszeiten Geschäftsstelle:
Montag
von 17 – 19 Uhr
Mittwoch
von 9 – 12 Uhr
Freitag
von 16 – 18 Uhr
- Vorteile für Mitglieder
- Lichtenrade wird 650
- Kostenlose Immobilien-News
Haben Sie auf unserer Homepage gefunden was Sie suchen? Vielleicht haben Sie noch Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Schreiben Sie uns einfach eine Mail (info@hwgv-lichtenrade.de), wir melden uns kurzfristig. Unsere Mitglieder erhalten monatlich unser EIGENTÜMER MAGAZIN mit den neuesten Immobilien-News. Gerne können Sie die drei nächsten Ausgaben unverbindlich und kostenlos Probelesen. Fordern Sie hier ihre Exemplare an, wir senden Ihnen dann das Magazin digital als PDF zu.
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Dann schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@hwgv-lichtenrade.de oder verwenden Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.
Grundeigentümerverein
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