Willkommen beim Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade.
Ihr Interessenvertreter für Vermieter, Haus‑, Wohnungs- und Grundeigentümer.
Seit 1903 vertreten wir die Interessen von Haus‑, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie in Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf, Buckow oder anderswo haben. Mit aktuell rund 3.000 Mitgliedern sind wir der größte Eigentümerverein in Berlin.
Kostenlose Beratung durch Immobilienfachleute, Steuerberater, Anwälte, Architekten und mehr
Unsere Experten beraten Sie von Eigentümer zu Eigentümer, aus der Praxis für die Praxis. Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade: Diese Leistungen können unsere Mitglieder meist kostenlos bzw. zu sehr günstigen Konditionen beanspruchen. Wenn Sie möchten auch im ganz persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Lichtenrade.
Ein WEG-Verwalter muss Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr überwachen
Ein WEG-Verwalter muss Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr überwachen. Die Berechtigung von Zahlungen muss er …
Aktuelle Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin
Der Abruf der Bodenrichtwerte ist kostenfrei.
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin – Bodenrichtwerte abrufen.
Grundeigentümerverein bei “X”, ehemals Twitter
Wir haben uns beim Kurznachrichtendienst “X”, ehemals Twitter, angemeldet. Hier haben wir die Möglichkeit, unsere Meinung auch überregional z.B. in die Politik oder zu anderen Verbänden und natürlich auch zu unseren Mitgliedern zu tragen.
Folgen Sie uns unter @grundeigentuemerverein.
Lichtenrade – Bahnhofstraße – Aktuelle Informationen
Informationen zu notwendigen Baumfällungen:
Die Bestandsbäume auf der Bahnhofstraße werden trotz der Umbaumaßnahmen so weit wie möglich erhalten! Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass von den aktuell 64 Bäumen im Rahmen der Umbauarbeiten auch …
Bundesgerichtshof zur Frage der Verjährung des Auskunftsanspruchs gemäß § 556g Abs. 3 BGB
Der unter anderem für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt der Auskunftsanspruch des Mieters gegen den …
- Telefon-Kontakt
(030) 744 88 72
Sprechzeiten Geschäftsstelle:
Montag und Freitag
von 17 – 19 Uhr
Mittwoch
von 9 – 12 Uhr
- Vorteile für Mitglieder
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Dann schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@hwgv-lichtenrade.de oder verwenden Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.
Grundeigentümerverein
Berlin-Lichtenrade e.V.
Rehagener Str. 34
12307 Berlin Lichtenrade
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