Willkommen beim Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade.
Ihr Interessenvertreter für Vermieter, Haus‑, Wohnungs- und Grundeigentümer.
Seit 1903 vertreten wir die Interessen von Haus‑, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie in Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf, Buckow oder anderswo haben. Mit aktuell rund 3.000 Mitgliedern sind wir der größte Eigentümerverein in Berlin.
Kostenlose Beratung durch Immobilienfachleute, Steuerberater, Anwälte, Architekten und mehr
Unsere Experten beraten Sie von Eigentümer zu Eigentümer, aus der Praxis für die Praxis. Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade: Diese Leistungen können unsere Mitglieder meist kostenlos bzw. zu sehr günstigen Konditionen beanspruchen. Wenn Sie möchten auch im ganz persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Lichtenrade.
Einladung zur Mitgliederversammlung am 11. November 2025, 19:00 Uhr
Im Gemeinschaftshaus Lichtenrade, Wolfgang-Krueger-Saal (Lichtenrader Damm 212 Ecke Barnetstraße 11)
Tagesordnung:
1. Aktuelles aus Politik und Wohnungswirtschaft (Frank Behrend)
2. Beschluss über eine neue Beitragsordnung
3. Geschäftliches und Verschiedenes
Bundesgerichtshof zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
Urteile vom 14. Februar 2025 – V ZR 236/23 und V ZR 128/23
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten
Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht,
unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung
abweichende Kostentragung beschließen können.
Aktuelle Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin
Der Abruf der Bodenrichtwerte ist kostenfrei.
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin – Bodenrichtwerte abrufen.
Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten (“Negativzinsen”) in Verträgen über Giro‑, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2025
Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro‑, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind. Er hat in dem Verfahren XI ZR 161/23 außerdem entschieden, dass die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN unwirksam sind.
Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen Kautionsrückzahlungsanspruch
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (…) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat.
- Telefon-Kontakt
(030) 744 88 72
Sprechzeiten Geschäftsstelle:
Montag
von 17 – 19 Uhr
Mittwoch
von 9 – 12 Uhr
Freitag
von 16 – 18 Uhr
- Vorteile für Mitglieder
- Lichtenrade wird 650
- Kostenlose Immobilien-News
- Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@hwgv-lichtenrade.de oder verwenden Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.
Grundeigentümerverein
Berlin-Lichtenrade e.V.
Rehagener Str. 34
12307 Berlin Lichtenrade
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