Als Woh­nungs­ei­gen­tü­mer rechts­si­cher agie­ren

Das Eigen­tum an einer Eigen­tums­woh­nung erfor­dert beson­de­re Rege­lun­gen und Rück­sicht­nah­men. Vie­les ergibt sich dabei aus der Recht­spre­chung. Wir hel­fen Woh­nungs­ei­gen­tü­mern, sich im Dschun­gel der gericht­li­chen Ent­schei­dun­gen zurecht zu fin­den und ein ver­nünf­ti­ges Mit­ein­an­der zu errei­chen.

Der Zen­sus 2011 brach­te es an den Tag: in Deutsch­land gibt es rund 9,3 Mil­lio­nen Eigen­tums­woh­nun­gen. Das sind etwa 50% mehr als man bis­her ange­nom­men hat­te. Somit sind vom Woh­nungs­ei­gen­tums­recht auch deut­lich mehr Men­schen betrof­fen.

Das Pro­blem des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts besteht dar­in, dass im Gesetz rela­tiv wenig gere­gelt ist, die Recht­spre­chung hin­ge­gen sehr umfang­reich ist. Die­se Recht­spre­chung ist schon für den Fach­mann kaum zu über­bli­cken, für den Lai­en erst recht nicht. Daher ist der Bera­tungs­be­darf für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ziem­lich hoch. Zu allen Fra­gen des Woh­nungs­ei­gen­tums bera­ten wir unse­re Mitglieder umfas­send. Zum Bei­spiel dar­über, was die Rege­lun­gen Ihrer Tei­lungs­er­klä­rung bedeu­ten und ob die Abrech­nung Ihrer WEG kor­rekt ist.

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