Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erlässt am 30.01.2026 angesichts einer akuten Notlage infolge gegenwärtiger, außergewöhnlicher und flächendeckender extremer Glätte folgende
Allgemeinverfügung
1. Soweit außergewöhnliche Witterungsbedingungen in Form extremer Glätte vorliegen und mildere Maßnahmen der Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung, insbesondere der Einsatz abstumpfender Streumittel, zur effektiven Gefahrenabwehr nicht ausreichen, werden die nach § 4 Abs. 4 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) zum Winterdienst verpflichteten Anliegerinnen und Anlieger, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sowie die vom Land beauftragten Dritten bis zum Ablauf des 14. Februar 2026 von dem Verbot des § 3 Abs. 8 StrReinG über die Verwendung von Tausalz und weiteren Auftaumitteln auf Fahrbahnen und Gehwegen befreit.
Der Einsatz von Tausalz und weiteren Auftaumitteln hat sich streng an den jeweils herrschenden Witterungsverhältnissen zu orientieren und ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
… unsere Mitglieder finden die gesamte Allgemeinverfügung im Mitgliederbereich unter “Info-Broschüren und Skripts”
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