Seit 1903 vertreten wir die Interessen von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Ganz gleich, ob Sie Ihre Immobilie in Lichtenrade, Marienfelde, Mariendorf, Buckow oder anderswo haben. Mit aktuell rund 3.000 Mitgliedern sind wir der größte Eigentümerverein in Berlin.
Kostenlose Beratung durch Immobilienfachleute, Steuerberater, Anwälte, Architekten und mehr
Unsere Experten beraten Sie von Eigentümer zu Eigentümer, aus der Praxis für die Praxis. Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade: Diese Leistungen können unsere Mitglieder meist kostenlos bzw. zu sehr günstigen Konditionen beanspruchen. Wenn Sie möchten auch im ganz persönlichen Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Lichtenrade.
Der geplante Baumschnittkurs findet leider nicht statt.
Wir haben uns beim Kurznachrichtendienst Twitter angemeldet. Hier haben wir die Möglichkeit, unsere Meinung auch überregional z.B. in die Politik oder zu anderen Verbänden und natürlich auch zu unseren Mitgliedern zu tragen.
Folgen Sie uns unter @grundeigentuemerverein.
in Hamburg hat ein Senator das Verbot für den Bau von Einfamilienhäusern auf den Weg gebracht. Kurz darauf stellte sich der Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Anton Hofreiter, in einem Spiegelinterview hinter dieses Ansinnen.
Zwischenzeitlich haben mehrere Tageszeitungen, Politiker und Wohnungsverbände zu diesem Thema Stellung genommen und auch der Eigenheimerverband Deutschland e.V. hat in einer Stellungnahme diesen Vorstellungen und Einschränkungen massiv widersprochen.
Hier finden Sie die Stellungnahme des Präsidenten des Eigenheimerverbandes Deutschland e. V., Wolfgang Kuhn, zur Information.
Mit Urteil vom 19.11.2020 hat die unter anderem auf Berufungsverfahren in Mietsachen spezialisierte 31. Zivilkammer des Landgerichts München I die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts München als unbegründet zurückgewiesen (31 S 3302/20). Streitgegenständlich war die Umlagefähigkeit von Baumfällkosten auf den Mieter.
Zur Gartenpflege im Sinne des § 2 Nr. BetrKV gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes, so das Landgericht München I. Die hierfür erforderlichen Kosten seien daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gelte unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolge oder nicht.
... mehr zu diesem Urteil finden unsere Mitglieder im Mitgliederbereich unter Archiv Gerichtsurteile.
Haben Sie auf unserer Homepage gefunden was Sie suchen? Vielleicht haben Sie noch Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Schreiben Sie uns einfach eine Mail, wir melden uns kurzfristig.
Unsere Mitglieder erhalten monatlich unsere Vereinszeitung mit den neuesten Immobilien-News. Gerne können Sie die drei nächsten Ausgaben unverbindlich und kostenlos Probelesen. Fordern Sie hier ihre Exemplare an, wir senden Ihnen dann das Magazin digital als PDF zu.
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an info@hwgv-lichtenrade.de oder verwenden Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre Anfrage.
Folgen Sie einfach dem untenstehenden Link zum Formular.
Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade e.V.
Rehagener Str. 34
12307 Berlin Lichtenrade
Telefon: (030) 744 88 72
Fax: (030) 744 02 18