In seiner Sitzung am 24. Januar 2023 hat der Senat die vom Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe eingebrachte Vorlage über die Berliner Heizkostenhilfe besprochen. Das Programm ist Teil des umfassenden Berliner Entlastungspakets und richtet sich an Privathaushalte und Gewerbetreibende, die mit den Energieträgern Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen.
Wer im Jahr 2022 Kostensteigerungen von mehr als 70 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen hatte, soll durch das Programm entlastet werden. Der einmalige Zuschuss beläuft sich auf 80 Prozent dieser Mehrkosten und kann bis zu 2.000 Euro betragen. Die Antragsstellung ist ab dem 31. Januar 2023 digital auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer einer mit Öl, Kohle, Pellets oder Flüssiggas betriebenen Feuerstätte. Mieterinnen und Mieter einer Wohn- oder Betriebsfläche sollen die Heizkostenhilfe im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhalten. In diesem Fall ist es Aufgabe der Eigentümer:innen den Antrag bei der IBB zu stellen und die Entlastung an die Mietparteien weiterzugeben. Pressemitteilung vom 24. Januar 2023 und weitere Informationen der IBB Berlin.
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