Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. Mietendeckel, wurde am 30.01.2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und ist am 23.02.2020 in Kraft getreten.
Die Regelungen waren somit erstmalig bei den Mietzahlungen im März 2020 zu beachten.
Unsere Informationsbroschüre zum Thema finden unsere Mitglieder ab sofort im Mitgliederbereich zum Download.
Die Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen finden Sie hier.
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