News/Aktuelles

Egal ob Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsstreit, Steuerrecht, Baurecht, Immobilienversicherung, Immobilienfinanzierung, Grundstückspreise und Bodenrichtwerte in Lichtenrade oder Gartentipps: Hier finden Sie aktuelle Informationen für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sowie Hausverwalter bzw. Vermieter:

Berliner Mietpreisbremse bis Mai 2025 verlängert

Der Senat hat am 19. Mai 2020 die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mietenbegrenzungsverordnung) verabschiedet.
Mit der Verordnung wurde Berlin wiederum zu einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Bei Wiedervermietung einer Wohnung darf nach den Regelungen zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch deshalb auch in den kommenden fünf Jahren grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Mit der erlassenen Mietenbegrenzungsverordnung gilt die Mietpreisbremse in ganz Berlin bis Ende Mai 2025.

Buckower Chaussee 02Berlin Südkreuz - Blankenfelde (Dresdner Bahn)

Seit 24. Januar 2022 ist der Bahnübergang (BÜ) „Buckower Chaussee“ für den Kfz-Verkehr gesperrt. Die bereits eröffnete neue Straßenunterführung „Säntisstraße“ dient den Verkehrsteilnehmern als Umleitung. Für Busse, Fußgänger und Radfahrer bleibt der BÜ bis Dezember 2022 weiterhin passierbar.

Weitere Informationen im BauInfoPortal der Deutschen Bahn.

 

 

 

 

Steuerberater für Mitgliederberatung gesucht

Einer unserer Steuerberater hat seine ehrenamtliche Beratertätigkeit für den Verein beendet. Wir suchen eine/n Nachfolger/Nachfolgerin für ca. 5 Beratungstermine pro Jahr. Bitte auf der Geschäftsstelle melden.

 

Lichtenrade - Bahnhofstraße - Aktuelle Informationen

Bahnhofstrae Infozettel

Informationen zu notwendigen Baumfällungen:

Die Bestandsbäume auf der Bahnhofstraße werden trotz der Umbaumaßnahmen so weit wie möglich erhalten! Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass von den aktuell 64 Bäumen im Rahmen der Umbauarbeiten auch einige Bäume gefällt werden müssen.
Zur Wahrung der Barrierefreiheit im Bereich der Bushaltestellen mussten folgende Bäume im Februar 2023 entfernt werden:
Baum Nr. 560 vor der Bahnhofstraße 50
Baum Nr. 160 vor der Bahnhofstraße 12-​13
Baum Nr. 170 vor der Bahnhofstraße 12-​13
Baum Nr. 20 vor der Goltzstraße 2 / 1.
Zur barrierefreien Herstellung der neuen Bedarfsampel wurde folgender Baum gefällt:
Baum Nr. 190 auf Höhe der Rehagener Straße.
Zur Herstellung der Bordflucht wurde folgender Baum gefällt:
Baum Nr. 590 vor der Bahnhofstraße 51.
Eine weitere Fällung ist geplant, vier mögliche Fällungen werden zurzeit noch vom Bezirksamt geprüft.
Als Ersatz sind 39 Neupflanzungen geplant. Die Bepflanzung findet nach Abschluss der Baumaßnahmen statt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Aktiven Zentrums Lichtenrade.

Eigentum schafft Sicherheit!

Plakat 02
Es gibt viele Gründe, Immobilien-Eigentum zu fördern. 8 Gründe haben wir in Werbeplakate umgesetzt und werden diese in den nächsten Monaten bei unserer Vereinsarbeit verwenden.

 

Twitter bird logo 2012svgGrundeigentümerverein bei Twitter

Wir haben uns beim Kurznachrichtendienst Twitter angemeldet. Hier haben wir die Möglichkeit, unsere Meinung auch überregional z.B. in die Politik oder zu anderen Verbänden und natürlich auch zu unseren Mitgliedern zu tragen.

Folgen Sie uns unter @grundeigentuemerverein.

Aktuelle Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2023 stehen online zum Abruf bereit.

Der Abruf der Bodenrichtwerte ist kostenfrei. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin - Bodenrichtwerte abrufen.

"Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 12. März 2021

lichtenrade rechtsicher agieren teaserUrteil vom 12. März 2021 – V ZR 33/19

Der unter anderem für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln der erworbenen Immobilie weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann.
Sachverhalt:
Die Kläger erwarben von dem Beklagten im Jahr 2014 eine Eigentumswohnung zum Preis von 79.800 € unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. In dem Kaufvertrag heißt es: "Dem Verkäufer ist bekannt, dass es in der Vergangenheit an der Schlafzimmerwand Feuchtigkeit gab. Sollte es bis zum 31. Dezember 2015 erneut zu einer Feuchtigkeit im Schlafzimmer kommen, verpflichtet sich der Verkäufer, diese auf seine eigenen Kosten zu beheben." Nach Übergabe der Wohnung trat Ende 2014 Feuchtigkeit in dem Schlafzimmer der Kläger auf, zu deren Beseitigung die Kläger den Beklagten erfolglos unter Fristsetzung aufforderten. Die Wohnungseigentümer ermächtigten die Kläger durch Beschluss auch insoweit zur Behebung der Schäden, als das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Mit der Klage verlangen die Kläger von dem Beklagten - soweit im Revisionsverfahren von Interesse - die Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von 7.972,68 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten; ferner soll festgestellt werden, dass der Beklagte weitere Schäden ersetzen muss.

... unsere Mitglieder finden die komplette Pressemitteilung im Mitgliederbereich unter "Archiv Gerichtsurteile"

 

 

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